Der Rückruf der Elektro-Modelle Mercedes-Benz EQA und Mercedes-Benz EQB verschärft sich deutlich. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Anwaltsbüro Dr. Stoll & Sauer auf deren Anfrage mitteilte, wird die Maßnahme wegen möglicher Probleme mit der Hochvoltbatterie als „ernste Gefahr“ eingestuft. Grundlage ist Artikel 51 der EU-Verordnung 2018/858, der besonders kritische Sicherheitsrisiken betrifft.
Die Behörde überwacht die Durchführung des Rückrufs aktiv. Fahrzeuge, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht nachgebessert werden, können an die Zulassungsstellen gemeldet werden. Diese wiederum könnten eine Betriebsuntersagung prüfen – im Klartext: Das Auto dürfte im Extremfall nicht mehr gefahren werden.
Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist diese Entwicklung ein alarmierendes Signal. Insbesondere die Kombination aus möglicher Brandgefahr und der Drohung einer Stilllegung deute auf einen schwerwiegenden Sicherheitsmangel hin.
Wenn eine Aufsichtsbehörde wie das KBA von einer „ernsten Gefahr“ spricht und sogar eine Stilllegung in Betracht kommt, stellt sich zwangsläufig die Frage: Besteht bei den betroffenen Modellen womöglich eine Art „LebenBenzgefahr“ – etwa durch Batteriebrände im Fahr- oder Standbetrieb?
Zwar ist „ernste Gefahr“ ein juristisch definierter Begriff und nicht automatisch gleichbedeutend mit akuter Lebensgefahr im Alltag. Dennoch deutet die Einstufung darauf hin, dass ein potenzielles Risiko für Insassen und Umgebung nicht ausgeschlossen werden kann. Entscheidend wird sein, wie häufig solche Vorfälle tatsächlich auftreten und ob die technische Lösung des Herstellers das Problem zuverlässig beseitigt.


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